Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Wohnungssuche, Mietverhältnis, Betriebskosten, Reparaturen und unseren Service. Wählen Sie einen Themenbereich aus oder öffnen Sie direkt die gewünschte Frage.
Wohnungssuche & Bewerbung
Wir bieten unterschiedliche Wohnungsgrößen und Wohnformen an – vom kleineren Apartment bis zur familiengerechten Wohnung. Neben unserem eigenen Wohnungsbestand betreuen und vermieten wir auch Wohnungen im Rahmen der Fremdverwaltung.
Zu den WohnungsangebotenUnsere aktuell verfügbaren Wohnungen finden Sie im Bereich „Wohnungsangebote“. Gern können Sie sich auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich an uns wenden.
Wohnungsangebote ansehenJa. Einzelne Wohnungen stehen auch für eine kurzfristige beziehungsweise befristete Vermietung zur Verfügung. Da diese Angebote nur begrenzt verfügbar sind, empfehlen wir eine direkte Anfrage.
Zur kurzfristigen VermietungFür eine Wohnungsbewerbung füllen Sie bitte zunächst unser Mietinteressentenformular aus. Die entsprechenden Formulare finden Sie in unserem Bereich „Downloads & Links“.
Die Unterlagen können anschließend per E-Mail, per Post oder persönlich bei uns eingereicht werden.
Zu den MietinteressentenformularenFür die Bearbeitung benötigen wir zunächst das ausgefüllte Mietinteressentenformular. Im weiteren Verlauf können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Einkommensnachweise oder die Vorlage eines Personalausweises.
Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden, teilen wir Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mit.
Formulare ansehenWir bearbeiten Ihre Bewerbung so zeitnah wie möglich. Die Dauer hängt unter anderem davon ab, ob alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen und ob Rückfragen erforderlich sind.
Besichtigungstermine werden individuell mit den Mietinteressenten abgestimmt. Informationen zu Termin, Treffpunkt und Ablauf erhalten Sie rechtzeitig von uns.
Nach einer Zusage stimmen wir mit Ihnen die weiteren Schritte zum Mietvertragsabschluss und zur Wohnungsübergabe ab. Sie erhalten von uns alle hierfür notwendigen Informationen und Unterlagen.
Mietvertrag & Kaution
Die konkrete Höhe der Mietkaution ergibt sich aus Ihrem Mietvertrag. Eine als Geldsumme vereinbarte Kaution darf gesetzlich höchstens drei Monatsmieten ohne die als Vorauszahlung oder Pauschale ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
Bei einer als Geldsumme vereinbarten Mietkaution kann diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen geleistet werden. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Bei Fragen zu Ihrem Mietvertrag helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern weiter.
Zu den AnsprechpartnernMiete & Betriebskosten
Die Miete ist entsprechend den Regelungen Ihres Mietvertrages monatlich im Voraus zu entrichten. Die gesetzlichen Regelungen sehen die Zahlung spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats vor.
Den Stromliefervertrag für Ihre Wohnung schließen Sie grundsätzlich selbst mit einem Stromanbieter Ihrer Wahl ab. Die erforderlichen Zählerdaten werden im Zusammenhang mit der Wohnungsübergabe erfasst.
Zu den umlagefähigen Betriebskosten können beispielsweise Heiz- und Warmwasserkosten, Wasser und Abwasser, Müllentsorgung, Hausreinigung, Winterdienst, Hausmeisterleistungen, Allgemeinstrom, Gartenpflege, Versicherungen und weitere vereinbarte Betriebskosten gehören.
Welche Betriebskosten bei Ihrem Mietverhältnis konkret umgelegt werden, ergibt sich aus Ihrem Mietvertrag und der jeweiligen Betriebskostenabrechnung.
Die Betriebskostenabrechnung wird einmal jährlich für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erstellt. Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Abrechnung grundsätzlich spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung haben oder einzelne Positionen nicht nachvollziehen können, wenden Sie sich bitte an uns. Wir prüfen Ihre Fragen und erläutern Ihnen die Abrechnung gern.
Kontakt aufnehmenWenn Sie eine Anpassung Ihrer Vorauszahlungen wünschen, sprechen Sie uns bitte an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Anpassung sinnvoll und möglich ist.
Praktische Hinweise zum Energiesparen sowie zum richtigen Heizen und Lüften finden Sie in unseren Ratgebern im Downloadbereich.
Zu den RatgebernWohnung & Reparaturen
Bitte melden Sie Schäden oder notwendige Reparaturen möglichst zeitnah bei uns. Während unserer Geschäftszeiten erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
Bei einer Havarie außerhalb unserer Geschäftszeiten nutzen Sie bitte unseren Havariedienst.
Kontakt Zum HavariedienstDie Bearbeitungsdauer richtet sich nach Art, Umfang und Dringlichkeit des Schadens sowie gegebenenfalls nach der Verfügbarkeit erforderlicher Fachfirmen. Havarien und dringende Schäden werden entsprechend ihrer Dringlichkeit vorrangig bearbeitet.
Wer die Kosten einer Reparatur trägt, hängt von der Ursache des Schadens und den Vereinbarungen Ihres Mietvertrages ab. Normale Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen fallen grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
Für bestimmte Kleinreparaturen oder vom Mieter verursachte Schäden können abweichende Regelungen gelten. Bitte sprechen Sie uns im konkreten Fall an.
Bitte beauftragen Sie Reparaturen, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen, nicht eigenständig. Melden Sie den Schaden zunächst bei uns, damit wir die erforderlichen Maßnahmen prüfen und gegebenenfalls eine Fachfirma beauftragen können.
Wenn Sie Feuchtigkeit oder Schimmel in Ihrer Wohnung feststellen, informieren Sie uns bitte, damit die Ursache geprüft werden kann.
Ergänzende Hinweise zur Vorbeugung finden Sie in unseren Ratgebern zum richtigen Heizen und Lüften sowie zum Vermeiden von Feuchtigkeit und Schimmel.
Zu den RatgebernGenehmigungen & Tierhaltung
Bauliche Veränderungen oder Eingriffe in die Ausstattung der Wohnung sollten grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten mit uns abgestimmt werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Vorhaben zunächst an unsere Verwaltung.
Wenn Sie Ihre Wohnung oder einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung. Wir prüfen Ihr Anliegen anhand der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen.
Die Haltung üblicher Kleintiere ist grundsätzlich möglich. Bei der Haltung von Hunden und Katzen bitten wir Sie, vorab mit uns Kontakt aufzunehmen und die erforderliche Zustimmung einzuholen.
Maßgeblich sind die Regelungen Ihres Mietvertrages sowie die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
Kündigung & Auszug
Die Kündigung eines Wohnraummietvertrages bedarf der Schriftform. Bitte reichen Sie Ihre von allen betreffenden Mietvertragsparteien unterschriebene Kündigung unter Beachtung der geltenden Kündigungsfrist bei uns ein.
Eine einfache Kündigung per E-Mail genügt der gesetzlichen Schriftform nicht.
Nach Eingang und Prüfung Ihrer Kündigung erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung. Anschließend stimmen wir mit Ihnen die weiteren Schritte und Termine rund um die Rückgabe Ihrer Wohnung ab.
Bitte stimmen Sie rechtzeitig einen Termin zur Wohnungsrückgabe mit uns ab. Ob vor dem Auszug noch Arbeiten erforderlich sind, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung.
Bei der Wohnungsrückgabe werden unter anderem der Zustand der Wohnung, die Rückgabe der vorhandenen Schlüssel und die erforderlichen Zählerstände dokumentiert.
Ja. Eine Vorabnahme kann sinnvoll sein, um offene Fragen zum Zustand der Wohnung und zu gegebenenfalls noch erforderlichen Maßnahmen bereits vor der endgültigen Wohnungsrückgabe zu besprechen.
Bitte vereinbaren Sie hierzu rechtzeitig einen Termin mit uns.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird geprüft, ob noch offene Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen. Dazu können beispielsweise noch ausstehende Betriebskostenabrechnungen oder andere berechtigte Forderungen gehören.
Sobald die erforderliche Prüfung abgeschlossen ist, erfolgt die Abrechnung der Kaution. In geeigneten Fällen kann auch eine teilweise Freigabe geprüft werden.
Nachbarschaft & Hausordnung
Viele kleinere Unstimmigkeiten lassen sich am besten in einem ruhigen persönlichen Gespräch miteinander klären.
Bei wiederkehrenden oder erheblichen Störungen können Sie uns die Vorfälle schriftlich mitteilen. Hilfreich sind dabei konkrete Angaben zu Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung.
Unsere Haus- und Brandschutzordnung enthält wichtige Regelungen für das Zusammenleben und die Sicherheit in unseren Wohngebäuden. Sie finden das Dokument auch in unserem Downloadbereich.
Haus- und Brandschutzordnung öffnenBitte versuchen Sie zunächst, die Situation direkt und sachlich mit den betreffenden Nachbarn zu klären. Bestehen die Störungen fort, dokumentieren Sie diese möglichst genau mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung und reichen Sie die Angaben bei uns ein.
Bei akuten Gefahren oder Situationen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden.
Service
Bei einer Havarie oder einem dringenden Notfall finden Sie alle Informationen und Telefonnummern auf unserer Seite „Havarie, Schlüsselnotdienst“.
Zum HavariedienstDer Vogtlandkreis stellt für die Abholung von Sperrmüll, E-Schrott und weiteren Abfällen einen Online-Service zur Verfügung. Den direkten Zugang finden Sie über unsere Seite „Downloads & Links“.
Zum Online-ServiceMietinteressentenformulare, unsere Haus- und Brandschutzordnung sowie Ratgeber zu den Themen Heizen, Lüften, Feuchtigkeit und Energiesparen finden Sie gebündelt unter „Downloads & Links“.
Zu Downloads & LinksJa. Informationen zur Ausstattung, zu den Preisen und zur Reservierung unserer Gästewohnung finden Sie auf der entsprechenden Serviceseite.
Zur GästewohnungWenn Sie für einen Antrag Unterlagen oder Bescheinigungen von uns benötigen, sprechen Sie uns gern an. Für die eigentliche Antragstellung und die Prüfung der Voraussetzungen ist die jeweils zuständige Behörde Ihr Ansprechpartner.
Gern beraten wir Sie persönlich zu passenden Wohnmöglichkeiten und den Gegebenheiten unserer Wohnungen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Zu den AnsprechpartnernIhre Frage ist nicht dabei?
Dann sprechen Sie uns gern direkt an. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen weiter.
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